Unser Flugblatt
Unsere Kirche wird kleiner. Und ärmer. Geld und Personal werden fehlen. Menschen in der Kirchenleitung wollen
deshalb unsere Kircher radikal umbauen und nennen diesen Umbau „Transformationsprozess“.
Entscheidungsbefugnisse der Presbyterien sollen von unten nach oben verlagert werden. Mit diesem Vorhaben wird
der Aufbau unserer evangelischen Kirche grundlegend verändert – das Presbyterialsystem unserer Kirche wird
praktisch aufgelöst. Je mehr das in unseren Presbyterien bemerkt wird, desto mehr engagierte Mitglieder der
Presbyterien protestieren dagegen.
Ohne die Gemeinden vorher zu beteiligen, soll das bereits bei der Herbstsynode in eine Gesetzform gebracht werden.
Danach erst werden die Kirchenbezirke gehört, allerdings ohne bindende Wirkung – ob das noch etwas ändern wird, ist
keinesfalls zwingend. Diese massiven Veränderungen brauchen dringend breitere Diskussion und eine vorherige
Beteiligung der Basis. Dafür setzen wir uns ein.
Der Transformations-Prozess sieht vor:
Die Kirchengemeinden sollen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) verlieren. Sie können dann keinen eigenen Haushalt mehr verwalten, keine Ortskirchensteuer erheben, kein Personal anstellen. Ihr Grundbesitz, die Gebäude und die Hälfte ihres Barvermögens gehen an den Kirchenbezirk. Die Kirchengemeinden verlieren ein entscheidendes Stück ihrer Gestaltungshoheit.
Das bisherige Leitungsorgan der Kirchengemeinde, das Presbyterium, verlöre deutlich an Einflussmöglichkeit. Das wird
als „Entlastung“ bezeichnet. Als mittlere Ebene soll es nur noch vier Kirchenbezirke geben. Sie und die Landeskirche behalten den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Kirchenbezirke sollen aus der Distanz den Einsatz von Personal regeln, die Rücklagen der Gemeinden verwalten, den Gemeinden Budgets zuteilen, und über Instandhaltung oder Verkauf der Gebäude der Gemeinde entscheiden.
Durch den Ausbau der mittleren Ebene würde sich der Fokus auf Landeskirche und Kirchenbezirk verschieben. Unsere Kirche wäre dann nicht mehr von unten nach oben, sondern von oben nach unten organisiert.
Wir haben Bedenken:
Kirche lebt an der Basis und von der Basis, Kirche wird vor Ort wahrgenommen, in Gemeinden, in lokalen oder kleinräumigen Strukturen, nicht in Großstrukturen und als Landeskirche. Glaube wird in Gemeinden weitergegeben. Seit Beginn und weltweit ist Kirche so organisiert.
Gemeinden und Presbyterien dürfen in Verantwortung und Selbständigkeit nicht eingeschränkt werden. Die geplante „Entlastung“ der Gemeinden, ihrer Gremien und ihrer haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden führt zu Entscheidungen fern von den Gemeinden. Die Folge wäre ein erheblicher Verlust an Verantwortung, eine Reduzierung der Entscheidungs-kompetenz und eine Schwächung der Basisdemokratie. Dies trägt Züge einer Entmachtung und Entmündigung.
Die angeblichen Einspareffekte lassen sich hinterfragen: Zur Verwaltung der Finanzen und der Gebäude wird auf
Bezirksebene zusätzlich Personal gebraucht. Die evangelische Kirche hat ihren Anfang in der Reformation mit ihrer konsequenten Orientierung am Grundsatz der Bibel: Priestertum aller Gläubigen.
Die Gründung unserer pfälzischen Kirche mit der Union 1818 war Teil der demokratischen Bewegung in Europa. Ihre Ordnung hat sich über die Trennung von Kirche und Staat 1919 hinweg bewährt. Dies sollte man respektieren und nicht ohne Not aufgeben.
Wir erwarten und fordern:
- die Selbständigkeit der Kirchengemeinden als Rechtspersönlichkeiten des öffentlichen Rechts erhalten
- das Recht der Kirchengemeinden, über ihr Eigentum zu entscheiden, nicht abschaffen
- Entscheidungen dort treffen lassen, wo Menschen die Auswirkungen abschätzen können, nicht fernab am grünen
Tisch - bürokratische Strukturen abbauen, nicht zusätzlich aufbauen
- Basisdemokratie ausbauen und stärken, statt sie zu schwächen
- die Kirche behutsam umgestalten, in Achtung vor ihrer Geschichte
- über Wesen und Aufgabe der Kirche theologisch diskutieren.
KIRCHE MUSS SICH ÄNDERN. KIRCHE WIRD SICH ÄNDERN.
ABER NICHT SO UND NICHT IM SCHNELLVERFAHREN!