Stellungnahme der Presbyterien der Prot. Kirchengemeinden Fußgönheim & Schauernheim im November 2025 zur geplanten Strukturreform der Landeskirche
Die Ausgangssituation:
Die Anzahl der Mitglieder unserer Kirche nimmt stetig ab. Dadurch verliert die Kirche spürbar an Finanzkraft. Für das
Jahr 2035 wird deshalb ein Fehlbetrag von 60 Millionen Euro im Vergleich zum Haushalt 2024 erwartet. Darüber
hinaus gibt es einen starken Mangel an Nachwuchs für den Pfarrberuf.
Der Plan der Landessynode:
Die Landessynode will deshalb mit der geplanten Strukturreform bis 2035 60 Millionen Euro einsparen und
Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben entlasten und Gesetzentwürfe auf der
Herbstsynode vom 21.-22. November 2025 in Speyer beschließen.
Die geplanten Maßnahmen:
- Abbau von Pfarrstellen und von Verwaltungsstellen im Landeskirchenrat
- Zentrale Verwaltung aller protestantischen Kitas
- Reduzierung der 15 Kirchenbezirke auf künftig vier Kirchenbezirke mit jeweils ca. 100 Kirchengemeinden
- Reduzierung der Schlüsselzuweisungen für die Kirchengemeinden (aufgrund sinkender Anzahl der Mitglieder
und zu erwartender geringerer Steuereinnahmen)
- Entzug des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) für die Kirchengemeinden und folglich
Verlust von Grundbesitz, Vermögen und öffentliche Rechtsfähigkeit (z.B. Personal einstellen) der
Kirchengemeinden
Unsere Stellungnahme:
Das Presbyterium begrüßt die Initiative der Landessynode, unsere Kirche zukunftsfähig zu machen. Fast alle
vorgeschlagenen Maßnahmen halten wir für zielführend, um die Verkündigung des Evangeliums auch in Zukunft
lebendig zu halten, damit Menschen weiterhin von Gottes Liebe hören und Gemeinschaft im Glauben erfahren.
Insbesondere den Entzug des Status einer KdöR für die Kirchengemeinden halten wir jedoch für unverhältnismäßig.
Begründung:
Der Entzug des Status einer KdöR stellt eine Entmündigung und Enteignung der Kirchengemeinde dar.
Entmündigung, weil die Kirchengemeinden dadurch das Recht verlieren, z.B. über einen Verkauf von
Gebäuden zu entscheiden. Enteignung, weil der Grundbesitz und das Vermögen dadurch an den
Kirchenbezirk übergehen. Angesichts der erwarteten Einsparungen von 0.9 Millionen Euro - nur 1.5% des
angestrebten Einsparvolumens - halten wir diesen gravierenden Eingriff in die Rechte der Kirchengemeinden
für unverhältnismäßig und lehnen ihn ab.
Eigentum verpflichtet und bindet Ehrenamtliche, Helfer und Handwerker an die Kirchengemeinde. Ohne
direkten Bezug und Eigentum erwarten wir zusätzliche Erschwernisse, Ehrenamtliche für die Unterstützung
der Kirchengemeinden zu finden. In der Regel handelt ein Mieter anders als ein Eigentümer. Dadurch
entstünden dem Kirchenbezirk zusätzliche Kosten, z.B. um die Angestellten (Reinigungskräfte, Gartenkräfte,
Handwerker etc.) anzuleiten und zu führen.
Auch der Blick in andere Landeskirchen zeigt, dass die Pfälzische Landeskirche mit dieser Maßnahme über
die geplanten Maßnahmen anderer Landeskirchen hinausgeht.
Darüber hinaus halten wir die Reihenfolge der Reformanstrengungen für falsch. Ziel muss es sein, die Anzahl
der derzeit 20 Landeskirchen weiter zu reduzieren. Es muss deshalb zu einer Fusion mit mindestens einer
benachbarten Landeskirche kommen. Die Ev. Kirche der Pfalz strebt jedoch mit großem Aufwand eine
interne Reform ihrer Struktur an, ohne die Strukturen und gegebenenfalls dort geplanten Maßnahmen einer
zukünftigen möglichen Partnerlandeskirche zu berücksichtigen. Wir halten das für ineffizient.
Alternativen:
Die Einsparungen, die durch die Beibehaltung der KdöR für die Kirchengemeinden entfallen, halten wir mit
1.5% für so gering, dass sie ersatzlos gestrichen werden können, ohne das Gesamtziel der Einsparungen zu
gefährden. Sie würden außerdem durch eine Fusion mit einer benachbarten Landeskirche mehr als
ausgeglichen werden.
Alternativen, wie Pfarrpersonen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden können, hat das Presbyterium
von Haßloch wie folgt formuliert:
- Ehrenamtliche Presbyter oder Presbyterinnen könnten Leitungsaufgaben in der
Gemeinde übernehmen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten.
- Fachkräfte aus der Verwaltung könnten die Geschäftsführung von Kirchengemeinden übernehmen
und Ehrenamtliche unterstützen.