Theologische Begründung für die Selbstständigkeit von Kirchengemeinden (Erhalt des Status einer KdÖR)
Ergebnisse des Arbeitskreis "Theologie" von Pro PResbyterium
Theologische und kirchengeschichtliche Argumente
Ekklesia (Kirche) ist im Neuen Testament der Begriff, der sowohl die konkrete Gemeinde vor Ort wie auch das Netzwerk der Gemeinden Jesu Christi im römischen Reich bezeichnet.
Erst durch die konstantinische Wende entstand eine zentrale Institution der Kirche mit einer hierarchischen Struktur entsprechend dem Staat. Durch die ganze Kirchengeschichte hindurch blieb die Ortsgemeinde die Organisationsform der Kirche vor Ort.
Die reformatorische Bewegung hat die Rolle der Gemeinden vor Ort gegenüber der Institution betont (Priestertum aller Gläubigen). In den 12 Artikeln aus dem Jahr 1525 forderten die Bauern die freie Pfarrwahl für die Gemeinden. Gemeinde ist dort, wo Gottesdienst, Taufe und Abendmahl gefeiert werden, wo Gemeinschaft erfahren und gelebt und zu konkretem Engagement eingeladen und ermutigt wird (1. Korinther 12).
Die Entwicklung unserer Pfälzischen Kirche im 19. Jahrhundert hat starke Wurzeln im Ringen um Verantwortung vor Ort und die Selbstständigkeit der Gemeinden, die damit zu einer Wurzel von Demokratie und Menschenrechten wurden.
Aufgrund dieser Entwicklung wurde 1919 in der Weimarer Reichsverfassung den einzelnen Kirchengemeinden das Privileg einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes verliehen. 1949 wurde dieser Absatz in das Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
Jüdische Gemeinden und andere Religionsgemeinschaften haben um dieses Privileg lange gekämpft. Vor allem in Krisenzeiten wie im Dritten Reich hat sich die Eigenständigkeit der Kirchengemeinden bewährt. (Bekennende Kirche)
Auch wenn der Begriff der Körperschaft des öffentlichen Rechts typisch deutsch ist, so sind Kirchengemeinden in protestantischer Tradition in Europa und weltweit so organisiert, dass sie als Kirche von unten in der Regel auch ihre Finanzen und ihren Besitz selbst verwalten.
Kirchensoziologische Argumente
Bisher war eine Stärke des Protestantismus der Lebensweltbezug und eine flache Hierarchie. Dies wird durch die geplanten Veränderungen der Verfassung gefährdet.
Ehrenamtliches Engagement möchte Verantwortung wahrnehmen und braucht vor Ort Mittel und Gestaltungsräume.
Gerade weil die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer derzeit sinkt, bedarf es starker Gemeinden und engagierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese nicht überfordert werden.
In vielen Bereichen unserer Gesellschaft ist bessere Weg, Entscheidungen möglichst nahe bei den Menschen unter Einbeziehung ihrer Kompetenzen zu treffen. (Subsidiaritätsprinzip)
Wenn den Kirchengemeinden die Verantwortung für Gebäude und Finanzen entzogen werden kann das zu einer Milieu-Verengung in der Mitarbeiterschaft führen, weil Menschen mit diesen Gaben in der Gemeinde keine Aufgabe finden. (Weniger diverse Kirche).
Wenn den Kirchengemeinden durch die neue Kirchenverfassung der Status einer KdöR entzogen wird, wird ein staatlich gewährtes Privileg zurückgegeben. Dies wird zu einem Bedeutungsverlust der Kirchengemeinden vor Ort führen. In kritischer Zeit schwächt dies zusätzlich ihre gesellschaftliche Bedeutung vor Ort, für die Menschen und auch gegenüber den Kommunen.
Soziologische Untersuchungen (z.B. Andreas Reckwitz) zeigen eine gesellschaftliche Tendenz weg von Institutionen hin zu kleineren Einheiten, die Menschen mitgestalten können. Konträr zu den Entwicklungen unserer Gesellschaft will der Verfassungsentwurf dagegen Entscheidungsbefugnisse nach oben auf die Ebene der Institution verlagern.
