Wer wählt die Pfarrerin/den Pfarrer? Neue Kirchenverfassung: Entzug des Wahlrechts
Pfr. i. R. Dr. theol. Klaus Wetzel, Mitglied im Presbyterium der Protestantischen Kirchengemeinde Grünstadt
Es ist eine der großen Vollmachten, die in der bisherigen Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz der Kirchengemeinde gegeben ist: Das von der Kirchengemeinde gewählte Presbyterium wählt (im Wechsel mit der Kirchenleitung) ihre Pfarrerin/ihren Pfarrer selbst.
Der Entwurf der neuen Kirchenverfassung sieht vor, dass der Kirchengemeinde diese Vollmacht entzogen wird.
Der § 15 handelt über das Regioteam. Über die Stellenbesetzung heißt es: „Die Stellenbesetzung erfolgt durch den Landeskirchenrat.“
Dass die Besetzung der Pfarrstellen in diese Regelung einbezogen ist, wird aus dem übernächsten § 17 deutlich: „Im Regioteam wirken Pfarrinnen und Pfarrer, Gemeindediakoninnen und -diakone, Jugendreferentinnen und -referenten, Kirchenmusikerinnen und -musiker … zusammen.“
Auch bei den Besetzungen der anderen Stellen hat also die Gemeinde kein Mitspracherecht.
Ist allen Presbyterinnen und Presbytern in der Evangelischen Kirche der Pfalz bewusst, dass ihnen und damit der Kirchengemeinde durch die geplante Kirchenverfassung nicht nur die Vollmacht über Gebäude und Finanzen entzogen wird, sondern dass ihnen auch die Vollmacht, über Personalfragen zu entscheiden, genommen wird?