Was wird uns am Ende der Transformation erwarten?
Beobachtungen; Fragen und Befürchtungen zum Prio- Prozess
Pfr i.R. Dietmar Wenzel, August 2025 Pfarrerblatt
Die Landessynode hat getagt und Epochales beschlossen. Man traf sich im Technikmuseum Speyer neben einem Seenotrettungskreuzer; im Schatten antiker Feuerwehrautos und eines russischen Space Shuttle. Das Umfeld dieser entscheidenden Versammlung im Prio- Prozess war passend, galt es doch das Kirchenschiff aus dem versiegenden Finanzstrom zu retten, glimmende Glutnester der Unzufriedenheit zu löschen oder sich mit viel Abstand diese irdischen Gefilde von oben her zu betrachten. Bis zum Herbst wird nun vieles in Gesetze und Verordnungen gegossen werden. Für den gesamten Prozess hat man einen Schlüsselbegriff eingeführt: Transformation der Evangelischen Kirche der Pfalz.
Mittlerweile wurden etliche Papiere, Gutachten und Handreichungen veröffentlicht. Mach deren Lektüre will ich zunächst Fragen stellen und diese anschließend kurz beleuchten.
Die Zitate stammen aus folgenden Veröffentlichungen:
GW= Gemeinde im Wandel Theologische Orientierungshilfe
KR= Kurzfassung Rechtsgutachten
PP= Priorisierungsprozess. Transformation der Evangelischen Kirche der Pfalz
EK= Eckpunktepapier
1. Warum wurde der Prio- Prozess nicht als breit angelegter Beteiligungsprozess konzipiert?
Zu verschiedenen Themenbereichen tagten in den letzten ca. 18 Monaten etliche Arbeitsgruppen. Deren Konzeption wird auf der begleitenden landeskirchlichen Internetseite klar beschrieben. „Die Expertisen, Impulse, Ideen vieler sind wichtig, damit die Landessynode ihre Entscheidung auf einer breiten Grundlage treffen kann.“
Aber: Zu keiner Zeit war der Prio-Prozess als Beteiligungsprozess konzipiert Eine breite Mitarbeit war nicht vorgesehen und nicht erwünscht, man suchte bewusst die kleinen Zirkel. Auf der landeskirchlichen Internetseite lese ich: „Annähernd 200 Personen, die im Prozessdesign genannt sind, und noch viele mehr werden bis 2025 mitgedacht und damit zu einer tragfähigen Entscheidung ihren Beitrag geleistet haben, aber es ist auch kein Top-down-Prozess von ein paar wenigen Personen am grünen Tisch.“ Im Verhältnis der „Vordenkenden“ zur Anzahl der Pfälzischen Gemeindeglieder blieb man unter der 0,5 Promillegrenze. Für eine presbyterial- synodal-verfasste Kirche ist dies ein Armutszeugnis. Weshalb wurde dieser Weg beschritten? Warum sollte die lange Anlaufstrecke bis zur entscheidenden Landessynode im Verborgenen zurückgelegt werden? Wurden deshalb keine Zwischenergebnisse veröffentlicht? Hätten interessierte Gemeindeglieder und Pfarrpersonen am Ende nur gestört?
2. Was gab den Ausschlag für eine völlige Kehrwende nach Abschluss der Frühjahrssynode?
Fünf Tage nach dem Ende der Landessynode stellte das Projektbüro Priorisierungsprozess allen Synodalen ein Papier zur Verfügung mit dem Titel: „Priorisierungsprozess. Transformation der Evangelischen Kirche der Pfalz. Erzählung, Kernbotschaften und Argumentationshilfen für Vertreterinnen und Vertreter der Landessynode“. Die Kirchenpräsidentin grüßt die Empfangenden: „Wie können wir den Prio-Prozess gut erklären? ... Mit diesem Kommunikationspaket möchten wir Ihnen helfen. Es bündelt zentrale Aussagen und stellt nützliche Instrumente für Ihr Kommunikation vor- bis hin zu praktischen Tipps für schwierige Gesprächssituationen.“ Der Leitfaden „stellt unsere Erzählung und eine gemeinsame Sprache zur Verfügung. Er hilft, strukturiert und sicher über den Prio-Prozess und dessen mögliche Auswirkungen zu sprechen.“ (PP S.2)
Das vorgeschlagene Konzept ist einfach: Personalisieren und Emotionen hervorrufen: „Machen Sie es persönlich“. „Beziehen Sie sich auf Ihre Verantwortung und Rolle.“ Der Leitfaden verbreitet eine drängende Sprache, er droht und zielt auf eine rasche Entscheidung. Hinter solch einem Ductus vermutet man eher eine Handreichung für Handelsvertreter.
Einige Ausschnitte aus den Argumentationsketten:
„Kernbotschaft: Wenn wir weitermachen wie bisher, sind wir in spätestens 10 Jahren handlungsunfähig. Jetzt können wir die Weichen anders stellen.
Unterstützende Argumente
▪ Wenn wir nichts tun, werden in 10 Jahren unsere Rücklagen aufgebraucht sein. Verpflichtungen gegenüber unseren Kolleg*innen könnten wir nicht mehr nachkommen.
▪ Administrativer Aufwand steigt: Schon heute fließen 10 % der Arbeitszeit einer Pfarrperson in Verwaltungsaufgaben (Gremienarbeit, Betreuung von Gebäuden, Bewirtschaftung von Haushalten). Ohne Reform steigt der Anteil bis 2035 auf bis zu 86 %.“
Ich habe mir erlaubt, direkt beim Prio-Büro nachzufragen, wie man diese Zahl 86 % berechnet hat. Binnen zwei Wochen kamen sogar zwei Antworten, eine von der juristischen Abteilung im LKR und eine direkt aus dem Prio-Büro.
Letzteres scheibt: „Die Zahl ergibt sich aus einer Rechenannahme: Wenn die derzeit bestehenden Strukturen, insbesondere die Vielzahl an kleinen, selbstständigen Kirchengemeinden auch künftig in gleicher Form weiterbestehen würden, aber deutlich weniger Pfarrpersonal zur Verfügung stünde, würde sich der Aufwand je verbleibender Pfarrperson entsprechend erhöhen. Diese Zahl ist also nicht als konkrete Prognose für jede einzelne Pfarrperson zu verstehen, sondern als veranschaulichendes Szenario, das deutlich macht, wie groß die strukturellen Herausforderungen ohne Veränderung wären.“- Diese Vorgehensweise erschließt sich aus dem Text freilich nicht. Warum solche Nebelkerzen?
3. Was ist das Ziel? Eine neue Kirche?
Um weniger geht es nicht. (Zitat von der Internetseite „Prio“; Reiter: „Wie bewahren wir Optimismus“) Keine Reformation sondern Neuschöpfung. Dieser sehr hohe Anspruch tritt an etlichen Stellen zu Tage; oft verpackt unter dem Schlüsselbegriff „Transformation“. Die Theologische Orientierungshilfe der Professorenschaft für Praktische Theologie formuliert recht zurückhaltend und abwägend:
„Uns ist aufgefallen, dass es in allen Prozessteilen ein Bedürfnis danach gibt, zu klären, ob und wie Gemeinde und damit auch Kirche in all den diskutierten Veränderungen in ihrem Kern noch erhalten bleibt.“ (S.8) Später wird man deutlicher.“ Die Orientierungshilfe zeigt auf, dass das protestantische Verständnis von Gemeinde inhaltlich bestimmt ist und deren konkreten Erscheinungsformen zugleich sehr variabel sind. So gesehen gehört es seit reformatorischen Zeiten zum Wesen der evangelischen Kirche, dass sich Kirche und Gemeinde fortwährend reformieren. Wenn diese Orientierungshilfe vor Augen führt, wie die evangelische Kirche in der Vergangenheit aussah und welche möglichen Erscheinungsweisen für die Zukunft im Raum stehen, dann verzichtet sie ganz bewusst darauf, konkrete Handlungsvorschläge nach dem Motto „So und nicht anders sollte man es machen…“zu unterbreiten. Sie möchte vielmehr rückblickend und vorausschauend Optionen für die Organisation einer protestantischen Landeskirche in den Raum stellen, die zeigen, dass Veränderung fest zur evangelischen Kirche dazugehört. Das heißt: Auch die anstehenden Transformationen, soweit sie im aktuellen Prozess auch reichen mögen, markieren nicht den Anfang vom Ende der Pfälzischen Landeskirche. Es stehen vielmehr Gestaltungsmöglichkeiten im Raum, die in theologischer Sicht und auch in der praktischen Umsetzung für die Evangelische Kirche der Pfalz einen gangbaren und chancenreichen Weg in die Zukunft markieren.“ (GW S 11f)
Das parochiale Gemeindemodell wird als nicht mehr zeitgemäß angesehen, es war „rückblickend- wenn überhaupt- nur für eine sehr kurze Zeit wirklich praktikabel. (GW S.20)
Ob die kirchengeschichtliche Darstellung der Argumente so eindeutig für die letzten Jahrhunderte zutrifft mögen Kirchenhistoriker beurteilen. Für heute lautet die Diagnose: Die geschaffenen Strukturen in Gestalt von Kirchen, Gemeindehäusern, Kitas und Pfarrhäusern sind in Bezug auf ihre zahlenmäßige Präsenz und Dichte in der Gesellschaft schon seit langem viel zu groß dimensioniert.“ Das wohnweltliche Prinzip ist als Leitvorstellung zur Organisation des kirchlichen Lebens nicht mehr geeignet (GW S. 21f)
Über all dies wurde bisher gegenüber den Gemeindegliedern Stillschweigen bewahrt. Warum nur? Traut man ihnen nicht zu, dies zu bedenken und Lösungen zu entwickeln?
4. Gibt es eine klare Zielvorstellung? Warum die Zukunft im Konjunktiv?
In der Tischvorlage stoße ich auf viele vorausschauende Überlegungen und bemerke eine verblüffende Mischung. Einerseits herrscht Düsternis. Es wird schlimm werden. Zugleich finde ich optimistische Aussichten für die Zeit nach der geplanten innerkirchlichen „Transformation".
Vielleicht lässt eine Beobachtung zur Grammatik tiefer als gewollt in die Denkmuster der Verantwortlichen schauen. In dem Abschnitt über die Kirchengemeinden (EK bes. S 32ff) stehen keine eindeutigen Aussagen. Es herrscht der Konjunktiv vor (hier fett markiert). In Duden lese ich dazu: „,Modus, mit dem etwas nur mittelbar und ohne Gewähr wiedergegeben, als möglich vorgestellt, irreal dargestellt wird.“ Dazu einige Textbeispiele:
4.1 Chancen
Beide Modelle würden die Verwaltung erheblich vereinfachen, da die Anzahl der Haushalte, Jahresabschlüsse und Prüfberichte sinken würde. Obwohl die verbleibenden Haushalte komplexer wären, würde der Verwaltungsaufwand insgesamt deutlich reduziert.
Auch steuerliche Haftungsrisiken würden geringer, da interne Leistungsbeziehungen umsatzsteuerrechtlich irrelevant wären. Zudem würde es einfacher, Mitarbeiter*innen einzustellen, die in mehreren Gemeinden tätig sind, da die Anstellungsträgerschaft in einer größeren Einheit verortet wäre. Bei Modell B wäre der Vorteil am größten.
Die Kirchengemeinden hätten weiterhin weitestgehend volle rechtliche Handlungsfreiheit innerhalb der kirchlichen Ordnung. Sie könnten ihren Namen beibehalten, Entscheidungen über ihr Gemeindeleben treffen und ihre Ortskirchenbeiräte wählen.
Für die Pfarrer*innen würde es eine deutliche Entlastung bringen (Wegfall von Verwaltungsaufgaben, Verringerung der Sitzungszeiten) und damit Freiräume schaffen, um sich stärker auf die inhaltliche kirchliche Arbeit zu konzentrieren. Im Rahmen eines multiprofessionellen Teams könnten unter anderem Gaben besser genutzt, Aufgaben verteilt, eine bessere Versorgung der Kirchenmitglieder z. B. im Bereich der Kasualien sichergestellt und eine angemessene Arbeitszeit gewährleistet werden. Die anderen kirchlichen Berufsgruppen könnten gemeinsam mit den Pfarrer*innen stärker vernetzt arbeiten. Dadurch könnte schließlich auch die Pfarrer*innenzentrierung innerhalb der Kirche aufgelöst, zumindest minimiert werden.
Ehrenamtliche könnten leichter für einzelne Aufgabenbereiche (z. B. Kindergottesdienst, Besuchsdienste, Kinder- und Jugendarbeit) gewonnen werden, weil sie sich auf die sie interessierenden Felder beschränken und in (größeren) Teams arbeiten könnten. Sie müssten sich nicht mit - bei vielen Personen - unliebsamen Themen wie Verwaltung, Finanzen und Bauen beschäftigen müssen…. „
Ich kann es nur so deuten, dass die Verfassenden selbst sehr unsicher sind, was alles werden wird. Sonst hätte man geschrieben: Wir sehen es künftig so: Beide Modelle vereinfachen erheblich die Verwaltung. Der Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert. Mit der jetzig verwendeten Sprachmelodie gehen wir alle in eine Zukunft ohne Gewähr.
Freilich werden in gleichen Abschnitt unter Punkt 4.2. auch die Risiken bedacht, gleich am Anfang mit einer sehr schwammigen Beschreibung:
„Auch wenn die Selbstbestimmung im kirchlichen Kontext für die Kirchengemeinden weitestgehend erhalten bleibt, würden rechtliche und verwaltungstechnische Entscheidungen, die staatliche Belange betreffen, auf die Regiokirchengemeinde (Modell A) oder den Kirchenbezirk (Modell B) übergehen.“
Wie wird „Selbstbestimmung im kirchlichen Kontext“ ausgestaltet? Wie wird „weitestgehend“ inhaltlich ausgefüllt? Ist dies nicht eine schöngefärbte Umschreibung für einen massiven Bedeutungsverlust? Bereits der nächste Satz benennt die Folgen.
„Die Kirchengemeinden könnten keine eigenen Haushalte mehr führen und kein Anstellungsträger mehr sein, da dies öffentlich-rechtliche Körperschaften vorbehalten ist. Auch das Eigentum an Immobilien und Vermögen würde auf die Regiokirchengemeinde oder den Kirchenbezirk übergehen. Zudem könnten Kirchengemeinden keine Rechte im Rahmen der Bauleitplanung oder der Jugendhilfe mehr wahrnehmen ….“
Beim anschließenden Wechsel der Blickrichtung auf die Gemeindeglieder vor Ort ändert sich auch der Modus. Der Indikativ tritt hervor; im Duden so beschrieben: „Modus, mit dem etwas als tatsächlich, als gegeben dargestellt oder angenommen wird“.
„Es besteht (KEIN KONJUNKTIV) das Risiko, dass Menschen, die sich heute in der Kirche engagieren, dies zukünftig nicht mehr tun. Heutige Presbyter*innen könnten den Wandel als fehlende Wertschätzung missverstehen und sich zurückziehen, im schlimmsten Fall austreten. Eine diesbezügliche Prognose ist jedoch nahezu unmöglich, zumal ja auch im bestehenden System immer weniger Menschen bereit sind, sich in einem Ehrenamt langfristig zu binden (siehe Presbyteriumswahl: 2008: 4.753 (Ersatz-)Mitglieder, 2014: 4.224 und 2020: 3.634).
Aufgrund von fehlendem Personal und der Strukturreform werden (KEIN KONJUNKTIV) nicht mehr alle kirchlichen Angebote an allen Orten stattfinden können. Es wird (KEIN KONJUNKTIV) mehr exemplarische Arbeit bzw. Schwerpunktsetzungen geben. Dies wird (KEIN KONJUNKTIV) als Rückzug aus der Fläche verstanden und enttäuscht eventuell allgemeine Erwartungen an Kirche. ……….“ (EK S.33f)
Hier ist sich das Papier also sicher und stellt die beschriebenen Auswirkungen als dann gegeben hin.
5. Welche Notwendigkeit besteht die Rechtsstellung der Kirchengemeinden so massiv zu beschneiden?
Das Rechtsgutachten sieht alle vorgesehenen Eingriffe als vertretbar an und verfolgt folgende Argumentationslinie (GW S.36ff): „Alle Ebenen – von der Ortsgemeinde über den Kirchenbezirk bis zur Landeskirche – bilden eine Zeugnis- und Dienstgemeinschaft, also eine innere und äußere Einheit. Diese grundsätzliche Einheit des kirchlichen Dienstes garantiert, dass alle kirchlichen Körperschaften gemeinsam den Auftrag Jesu Christi ausführen und keine gänzlich unabhängigen Einheiten bilden. Die Kirchenordnung darf weder Gemeinden und Bezirke von der Erfüllung ihrer Aufgaben ausschließen, noch dürfen umgekehrt Gemeinden in Alleingängen ohne Rücksicht auf die Gesamtkirche agieren. Um es auf den Punkt zu bringen: Selbstverwaltung in der Kirche ist kooperativ zu verstehen. Die Eigenständigkeit der Gemeinde wird durch die Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Gesamtkirche begrenzt.“
Weiterhin wird gefolgert, dass die Kirchenregierung in die bestehende Struktur der Kirchenbezirke eingreifen kann, sofern sie bestimmte Voraussetzungen beachtet. „Ein Gesetz, das auf eine Änderung der Kirchenverfassung gerichtet ist, soll jedoch den Bezirkssynoden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Mit der in Betracht gezogenen Aufhebung sämtlicher Kirchengemeinden oder Kirchenbezirke als Körperschaften des öffentlichen Rechts ist eine grundlegende Rechtsänderung verbunden, die diese Möglichkeit zur Stellungnahme zwingend gebietet. Soweit die Rechtsstellung aller Kirchengemeinden unmittelbar betroffen ist, erfordert der Rechtsgrundsatz des fairen Verfahrens den Anspruch auf rechtliches Gehör, d.h. eine Anhörung der Kirchengemeinden.“
Das Gutachten sieht das presbyterial-synodale Leitungsprinzip durch die geplanten Einschnitte nicht in Frage gestellt. Es verweist auf folgende Eckpunkte: Die Leitung der Kirche erfolgt durch auf Zeit gewählte Gremien wie Presbyterien und Synoden erfolgt und niemals durch Einzelpersonen. Unverzichtbare Merkmale der Evangelischen Kirche der Pfalz sind und bleiben: Ein mehrstufiger Aufbau; Befristete Leitungsämter, Gremien, in denen Theolog:innen und Laien gleichberechtigt zusammenwirken, wobei die ehrenamtlichen Mitglieder stets die Mehrheit haben, Demokratische Legitimation der Gremien durch Wahlen von der Basis nach oben.
Alle Landeskirchen können sich bei schwierigen Rechtsfragen an das Kirchenrechtliche Instituts der EKD in Göttingen wenden. Warum hat man dort zu dem gesamten Komplex mit den gravierenden Umwälzungen kein Gutachten eingeholt? Dabei wäre auch ein Querschnitt der derzeit innerhalb der EKD angedachten Veränderungen in den Blick gekommen.
Was gibt man auf, wenn die Kirchengemeinden zu „Körperschaften kirchlichen Rechts“ werden? Der tolle neue Name verschleiert die weitgehenden Veränderungen.
Das Presbyterium wird zum Ortskirchenrat mit mindestens 3(!) Mitgliedern. Für dessen Aufgaben hat man einen Teil aus der Kirchenverfassung abgeschrieben. Allerdings wird das Budget vom Kirchenbezirk verwaltet. Viel Vergnügen bei den Finanzierungen. Wer wird sich dann noch engagieren?
Die Gemeinden werden Filialen der Mutterkirche in Speyer, die Pfarrpersonen mutieren künftig zu Filialleitern. Wie kommt man dazu, den Kirchengemeinden die Eigenständigkeit zu nehmen? Haben wir denn aus dem Kirchenkampf nichts gelernt? Der Widerstand kam damals nicht von den Kirchenleitungen sondern aus den Gemeinden vor Ort. Dort nutzte man den verbliebenen Spielraum. Warum soll gerade jetzt, wo Demokratie immer mehr gefährdet ist und extreme Meinungsführer nach vorne marschieren diese starke Position aufgegeben werden?
Der Dekan/die Dekanin wird aufgewertet, neben Betreuungsaufgaben und dem Auftrag zur Netzwerkarbeit erhält er auch „episkopale Aufgaben“. Ich kann mir einige frühere Vertreter des KTA vorstellen, die allein schon bei dem Gedanken laut aufschreien würden! Es gab Zeiten, da war die Bezeichnung „Kirchenpräsident“ heftig umstritten.
6. Ist der Griff nach dem Vermögen der Kirchengemeinden zum Wohl der Gesamtkirche zwingend erforderlich?
Ausdrücklich wird im Rechtsgutachten die Frage behandelt: Was passiert bei einer Umstrukturierung mit dem Gemeindevermögen? (GW S.37) „Die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und –bezirke unterliegt dem Selbstverwaltungsrecht. Das bedeutet, dass eine Gemeinde ihr Vermögen einem bestimmten Zweck widmen kann. Zweckgebundenes Vermögen ist z.B. auch die Rücklage für den Gebäudeunterhalt, die sogenannte Substanzerhaltungsrücklage. Wenn im Fall einer Strukturreform Vermögen auf einen Rechtsnachfolger übergeht, übernimmt der neue Rechtsträger das Vermögen mit der bestehenden Zweckbindung. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine solche Bindung nicht unumstößlich ist. Nach der Kirchenordnung kann die Zweckbestimmung einer Rücklage geändert werden, wenn die Mittel für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden oder anderweitig dringender gebraucht werden. Sollte bei einer Strukturreform nicht zweckgebundenes kirchliches Vermögen von einer Gemeinde auf die Landeskirche oder eine andere kirchliche Körperschaft übergehen, handelt es sich um eine Vermögensumschichtung innerhalb der Kirche. Das Rechtsgutachten betont, dass dies zulässig sein müsse, um dem Wohl der Gesamtkirche zu dienen. Erfolgen sollte die Umschichtung idealerweise im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde. Wenn überwiegende Gründe der Kirche vorliegen, darf die Landeskirche Gemeindevermögen übernehmen – allerdings nie willkürlich, sondern nur im Rahmen der kirchlichen Ordnung und unter Abwägung der Interessen“.
In der Tischvorlage (EK S.34) wird an diesem Punkt ganz konkret: “Auch wenn Vermögenswerte auf die Gesamtkirchengemeinde oder den Kirchenkreis übergehen, bleibt das Vermögen weiterhin zu 50% für die jeweilige Ortskirchengemeinde, sodass sichergestellt ist, dass das Vermögen der ursprünglichen Gemeindezugutekommt.“
Man kann sich jetzt schon die Streitigkeiten und ggf. Prozesse vorstellen, die eine Klärung versuchen: Was dient dem Wohl der Gesamtkirche? Wer wägt welche Interessen am Ende ab? Wer wird dann noch für die Gemeinde vor Ort spenden oder gar eine Erbschaft verfügen? Soll Besitz, der Jahrhunderte lang der Kirchengemeinde vor Ort gehörte, so einfach per Mehrheitsbeschluss eines völlig anderen Gremiums in die größere Einheit überführt werden?
7. Verwaltungsvereinfachung durch große Verwaltungsämter?
Es ist eine gerne gehörte Erzählung, dass große Einheiten effektiver sein sollen und sich Synergieeffekte einstellen werden. Wie lässt sich die Annahme belegen? Wieso findet sich in der Tischvorlage kein einziger Hinweis auf Erfahrungen im kommunalen Bereich oder auch aus anderen Kirchen? Warum hat man nicht die Expertise von Fachleuten genutzt?
In der RHEINPFALZ vom 15.7.2025, S.3 wird Professor Stephan Grohs, Politikwissenschaftler an der Verwaltungsuniversität in Speyer zitiert: „Die Grunddiagnose ist, dass Zentralisierung ein Heilskonzept sei. Das ist aus meiner Sicht grundlegend falsch. Er verweist auf Studien etwa der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) zum Funktionieren von Verwaltung. „Die nordischen Länder, die ganz vorne liegen, investieren massiv in Personal und haben ein sehr dezentrales Regierungssystem.“
Es sollte doch möglich sein, in Speyer miteinander ins Gespräch zu kommen und von der wissenschaftlichen Expertise profitieren. Oder hat man in der Kirchenleitung jeglichen Kontakt und Gesprächsfaden zu der Universität am Ort verloren?
Auch noch in unmittelbarer Nachbarschaft zu Speyer liegt das ZEW, das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim. Von dort stammt ein Diskussionspapier (Discussion Paper No. 17-049, Was bringen kommunale Gebietsreformen? Kausale Evidenz zu Hoffnungen, Risiken und alternativen Instrumenten, von Sebastian Blesse und Felix Rösel, hier S. 4ff.)
„Als Hauptergebnis unseres Literaturüberblicks zeigen wir, dass die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen in der Vergangenheit überschätzt wurden. Evaluationsstudien ergeben nur vereinzelt statistisch signifikante Einspareffekte oder Effizienz- und Wachstumseffekte. Dagegen lässt sich aber konsistent ein signifikanter Rückgang der Zufriedenheit der Bürger mit der Demokratie und der Wahlbeteiligung nachweisen, sowie eine Stärkung rechtspopulistischer Strömungen. Diese Befunde legen nahe, vor Gebietsreformen die möglichen Kosten und Nutzen vergrößerter Gebietsstrukturen umfassender und sorgfältiger als bisher zu bewerten. Auch gilt es andere Optionen verstärkt in den Blick zu nehmen, die weniger eingriffsintensiv und gegebenenfalls wieder umkehrbar sind und somit ein „Experimentieren“ um die besten Politiklösungen auf kommunaler Ebene erlauben.“
„Sparen Gebietsreformen Geld?
Zunächst erörtern wir die in empirischen Studien am häufigsten untersuchte und zugleich politisch brisanteste Frage: Sparen Gebietsreformen Geld? …Anhänger kommunaler Gebietsreformen verweisen regelmäßig auf mögliche Effizienzgewinne durch Verbund- und Skaleneffekte in größeren Ortschaften sowie die damit verbundenen Kostenvorteile. Indem man Verwaltungen zusammenlegt, will man die Fixkosten in der Bereitstellung unterschiedlicher Güter senken, sodass die Durchschnittskosten der Versorgung fallen. Eine höhere Einwohnerzahl ginge dann mit sinkenden Pro-Kopf-Ausgaben einher. Auf diese Weise soll zum Beispiel der Tatsache Rechnung getragen werden, dass infolge des demografischen Wandels die Zahl der Einwohner schrumpft, oder dass sich die Finanzmittel verknappen. Skaleneffekte werden insbesondere in kapitalintensiven Bereichen wie der Straßeninstandhaltung oder Wasserversorgung vermutet. Zudem könnten sich durch eine zunehmende Arbeitsteilung in der Verwaltung Spezialisierungsvorteile erreichen lassen. Kurzfristige Umstellungs- und Übergangskosten könnten sich durch langfristige Kostensenkungen amortisieren.
In der Diskussion gerät jedoch häufig aus dem Blick, dass zunehmende Größe auch negative Skaleneffekte mit sich bringen kann, falls zusätzliche Ballungs- und Transaktionskosten gegenüber Synergieeffekten überwiegen. Das könnte insbesondere durch steigende Kommunikations- und Verhandlungsbedürfnisse (Williamson 1967) in den Neugemeinden der Fall sein. Wenn es in größeren Gemeinden zu einer weniger starken demokratischen Kontrolle durch Gemeinderat und Wählerschaft kommt, könnten die Ausgaben gegenüber kleinteiligeren Strukturen ebenfalls zunehmen (Seabright 1996). Zudem erhöht sich nach Gebietsreformen das Lohnniveau in den Verwaltungen, zum Beispiel durch die Aufwertung des Bürgermeisterpostens zum Oberbürgermeisterposten. Auch dieser Effekt kann Einsparintentionen entgegenlaufen. Insgesamt ist der Nettoeffekt größerer Gebietskörperschaften auf die öffentlichen Ausgaben a priori unklar. Eine Vielzahl von kausal interpretierbaren Studien aus der jüngeren Vergangenheit stellt nunmehr empirische Evidenz zur Klärung dieser Frage bereit.“
Hat man die ins Auge gefassten großen Verwaltungseinheiten bis zum Ende durchdacht und die Einspareffekte samt aller Nebenkosten durchgerechnet? Hat man Praktiker gefragt nach den Erfahrungen? Das Bistum hat zentrale Verwaltungsämter eingeführt. Die Theorie hört sich gut an, die Praxis ist entscheidend. (Ich kann als ehemaliger Pfarrer an einer Simultankirche gerne meine Erlebnisse z.B. mit einer Rechnung über die Müllgebühren beisteuern.) Den Mitarbeitenden in der Zentrale wird viel Ortskenntnis fehlen, Besonderheiten sind nicht mehr vorgesehen.
Kann nicht das Engagement der Gemeindeglieder wieder in den Blick kommen? In einer Kirchengemeinde ohne Kindergartenverantwortung ist die restliche Haushaltsführung sicherlich vor Ort realisierbar, erst recht wenn u.U. auch die wenigen verbleibenden Personalausgaben beim Verwaltungsamt erledigt werden. Warum erhält der Kirchenrechner keine neue Chance, vielleicht ausgestattet mit Eigenverantwortung wie im Rheinland? Vor dem Zwang zur Abschaffung der Kirchenrechner erledigte z.B. eine Steuerberaterin die Haushaltsführung einer Kirchengemeinde. Sie musste trotz ihrer hohen Fachkompetenz aufhören. Wollen und können wir uns solche Wege noch leisten? Wir setzen verstärkt auf die ehrenamtliche Verkündigung durch Lektor/-innen und Prädikant-/innen. Warum kann dieses Vertrauen nicht auf finanzielle Ebene ausgeweitet werden? Wurde die Möglichkeit überhaupt einmal angedacht?
Die jetzt ins Auge gefassten Festlegungen ändern vieles, das sich nicht mehr zurückführen lässt. Es gibt nur einen Versuch! Wenn diese massiven Eingriffe scheitern, gibt es keine zweite Chance. Ist es verantwortbar, heute fast die gesamte kirchengemeindliche Struktur zu eliminieren? Gilt für den bisherigen Prio-Prozess nur ein trotziges Merkel‘sches „Alternativlos“? Gibt es wirklich nur diesen Weg? Keine weiteren Denkmöglichkeiten? Keine kreative Phantasie? Von solchen Überlegungen höre und lese ich nichts. Wurde die Landessynode mit Fakten und Papieren überhäuft und dabei überrumpelt? Ich habe nur wenige kritische und bremsende Stimmen gehört.
Vor 35 Jahren gründete sich in unserer Landeskirche ein AK Gemeindepfarramt der damals einiges bewirkte bzw. verhinderte. Ich vermisse heute innerhalb der Pfarrpersonen eine breite Auseinandersetzung und ein kritisches Beurteilen der jetzt ins Rollen gebrachten grundlegenden Umwandlung unserer Landeskirche. Vieles von dem jetzt Beschlossenen widerspricht auf ganzer Linie unserer „protestantisch- synodalen- DNA.“
Ich wünsche mir jetzt eine mittlerweile sehr verspätete- aber hoffentlich nicht zu späte- breite Diskussion in den Presbyterien, Bezirkssynoden und Pfarrkonventen. Natürlich muss gespart werden und es kommen drastische Einschnitte. Verstärkte Kooperationen und auch Zusammenschlüsse werden nötig sein. Man wird Arbeitsfelder aufgegeben müssen, es wird nicht jedes Gebäude auf Dauer unterhalten werden. Die Kleinteiligkeit unserer Pfälzischen Kirchenlandschaft macht ihren Charme aus und ist doch zugleich eine stete Herausforderung. Ist da die geplante Riesenstruktur angemessen und hilfreich? Werden unsere Gemeindeglieder mitgenommen oder wird ihr resignierender Rückzug in Kauf genommen?
Am Ende noch ein Zitat aus der Internetseite des Deutschen Instituts für Urbanistik. „Unter einer Transformation wird ein grundlegender Wandel verstanden. In gesellschaftlicher Perspektive werden mit dem Begriff sprunghafte Veränderungen in der politischen, wirtschaftlichen oder technologischen Entwicklung beschrieben. Auslöser einer Transformation können neue technisch-wirtschaftliche Möglichkeiten als auch deutlich veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse sein. Jede Transformation ist ein längerfristiger, mehrere Jahrzehnte andauernder Lern- und Suchprozess, der mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Er kommt erst dann zum Abschluss, wenn sich neue Systemstrukturen dauerhaft etabliert und stabilisiert haben.“
Was für eine Perspektive!