Änderung der Kirchenverfassung - Wo bleibt die Theologie?

Pfr. i.R. Dr. Klaus Wetzel, Mitglied im Presbyterium der Protestantischen Kirchengemeinde Grünstadt

Die geplante Änderung der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Kirche) ist einschneidend.

Das Presbyterium wird nicht nur dem Namen, sondern vor allem auch der Sache nach vollständig abgeschafft.

Die Verfassungsänderung und mit ihr die Abschaffung des Presbyteramtes wird in den „Eckpunkten“ vor allem mit betriebswirtschaftlichen Argumenten begründet. Das „Theologische Gutachten“ bezieht nur praktisch-theologische Überlegungen ein.

Eine so gravierende Veränderung wie die Abschaffung des Presbyteramtes müsste aber biblisch-theologisch und von den Bekenntnisschriften der Reformation her begründet werden. Dies ist meiner Überzeugung nach aber nicht möglich.

Nach Apg 14,23 und Titus 1,5 ist das Presbyterium der örtlichen Gemeinde zugeordnet. Nach dem neutestamentlichen Befund (Apg 15, 2.4.6.22.23; Apg 20, 17-38; Apg 21,18; 1. Petr 5,1; Jak 5,14) und nach der reformatorischen Lehre (Calvin, Institutio IV 3,1-9) besitzt das Presbyterium der örtlichen Gemeinde die folgenden Vollmachten: Das Presbyterium entscheidet über den Bekenntnisstand der Gemeinde, über die Gottesdienstordnung, über den Besitz (Gebäude und Finanzen) und über die Personalfragen, einschließlich der Wahl der Pfarrperson. Diese Vollmachten sind konstitutiv für das Presbyterium und damit für das Presbyteramt. Der geplante Ortskirchengemeinderat besitzt all diese Vollmachten nicht und ist damit theologisch gesehen kein Presbyterium (und wird ja so auch nicht bezeichnet).

Die geplante Verfassung entzieht dem Presbyterium die genannten Vollmachten. Damit schafft sie das Presbyterium und das Presbyteramt ab. Eine solch gravierende Veränderung der Kirchenverfassung hätte im Vorfeld eine ausführliche theologische Diskussion, und zwar vor allem biblisch-theologisch und systematisch-theologisch (bezogen auf die reformatorische Lehre), erfordert, die nach meiner Überzeugung zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass die geplante Abschaffung des Presbyteriums theologisch nicht zu verantworten ist. 

Es ist daher zu hoffen, dass die Synodalen bei der Herbstsynode 2025 aus geistlicher und theologischer Verantwortung für die Kirche diesen Verfassungsentwurf nicht auf den Weg bringen.

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